Bei Veräußerung einer Immobilie in einem Zeitraum von unter 10 Jahren nach Erwerb ist der dabei erzielte Gewinn voll zu versteuern. Nach der zehnjährigen "Spekulationsfrist" ist der Verkaufserlös einer Immobilie allerdings gänzlich steuerfrei. Nach Abschaffung der Eigenheimzulage hat die Bundesregierung auch dieses Thema aufs Korn genommen. Wer demnach eine vermietete, also nicht selbst genutzte Immobilie verkauft, soll Gewinne zeitlich unbegrenzt pauschal mit 20 Prozent versteuern. Diese Regelung ist bereits ab 2007 in der Diskussion und soll auch nur für Neuanschaffungen gelten. Unklar ist noch die genaue Ausgestaltung und ob diese Regelung überhaupt jemals zur Geltung kommt. Deshalb behandeln und bewerten wir die Dinge auch nur so, wie Sie heute sind. Die renommierten Analysten von Feri Research prognostizieren bereits für die durchschnittliche Kölner Innenstadtlage einen Wertzuwachs von 3,2% pro Jahr. Lage und Ausstattung unserer Objekte sind jedoch über dem Durchschnitt angesiedelt. Hinsichtlich der Markt- und Wertentwicklung haben Sie damit die besten Karten in der Hand. Selbst die seriösesten Prognosen können allerdings die Zukunft nicht voraus sagen, sondern lediglich Tendenzen aufzeigen. Für Ihre betriebswirtschaftlichen Berechnungen bzw. die Schätzung Ihrer potentiellen Verkaufserlöse und Gesamtrenditen raten wir deshalb zu eher zurückhaltenden Korridorberechnungen. Für unsere Bestandswohnungen empfehlen wir ca. 1,5 – 4%, für unsere Neubauwohnungen ca. 2,5 – 5 % Wertsteigerung pro Jahr anzusetzen. |
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