Die Durchführung der kompletten Modernisierung/Sanierung eines Objektes kann nur durchgeführt werden, wenn alle Mietverhältnisse einvernehmlich aufgelöst werden können und alle Wohnungen frei sind. Verweigern Mieter Ihre Zustimmung macht das Mietrecht Eigentümern eine Komplettmodernisierung unmöglich.
Vor diesem Hintergrund modernisiert der Verkäufer das Gemeinschaftseigentum des Objektes. Das Sondereigentum bzw. die Wohnungen werden im aktuellen Gebrauchtzustand verkauft. Dafür bieten wir drei Optionen an, die allesamt eine optimale bis sehr gute Wertschöpfung für
Eigennutzer wie
Kapitalanleger gewährleisten, sich flexibel nach Ihrem Bedarf ausrichten lassen und sich im direkten Vergleich wie folgt gestalten: