Vergleichsweise still und heimlich hat der NRW Landtag bereits am 20. Juli 2011 verabschiedet die Grunderwerbssteuer von von 3,5 auf 5 Prozent zu erhöhen. Das Gesetz wurde zwei Tage später von Finanzminister Norbert Walter-Borjans unterzeichnet. Es tritt zum 1. Okotber 2011 in Kraft. Käufe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes werden zukünftig mit dem erhöhten Satz von 5 Prozent besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer. |
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