Die Modernisierungskosten eines unter Denkmalschutz befindlichen Gebäudes schreiben Kapitalanleger acht Jahre lang mit jeweils 9% und vier weitere Jahren lang mit jeweils 7% steuerlich ab. Eine komplette Abschreibung erfolgt also innerhalb von 12 Jahren. Eigennutzer schreiben zehn Jahre lang jeweils 9% ab. Neben den Modernisierungskosten können Kapitalanleger zusätzlich für den Restanteil des Gebäudes die Standard-Afa von der Steuer absetzen. Wer vor dem 1. Januar 2004 eine fertig sanierte Denkmalschutz-Immobilie erworben hat, profitiert noch von der alten Förderung und kann zehn Jahre lang zehn Prozent der Sanierungskosten absetzen. Das gilt auch, wenn vor dem 31. Dezember 2003 mit der Sanierung begonnen wurde. Als Beginn zählt dabei der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wurde. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil Käufer von selbstgenutzten Baudenkmälern entscheidend gestärkt (Az.: X R 19/02). Diese können demnach für den Kaufpreis der Immobilie die Eigenheimzulage - sofern das Eigentum vor der Abschaffung derselben zum 1. Januar 2006 erworben wurde - beanspruchen und zusätzlich die Sanierungskosten steuerlich absetzen. ikp21. Außergewöhnlich wohnen und zukunftssicher investieren. Ein Unternehmen der InCity Gruppe |
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