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Sie haben jederzeit Gelegenheit unsere Objekte eingehend zu besichtigen. Hat Ihnen ein Objekt gefallen erhalten Sie umgehend die kompletten Verkaufsunterlagen (Teilungserklärungen, Grundbuchauszüge, Flurplan, Entwurf des Kaufvertrages, Flächenberechnungen, Ausstattungskatalog etc.), die Sie und ggf. Ihre Bank zu weitergehenden Prüfung und Finanzierung benötigen. Kommen Sie danach zu einer positiven Kaufentscheidung geht es wie folgt weiter:

1. Reservierung & Finanzierung: Wir schließen eine Reservierungsvereinbarung mit Ihnen ab und nehmen Ihre Einheit aus dem Vertrieb. Bei Bedarf helfen wir ihnen auch gern, die optimale Finanzierung zu finden.

2. Planung, Vertragsdefinition & Beurkundung: Bei Neubau- oder Sanierungsobjekten erstellen gegebenenfalls eine neue Planung nach Ihren Wünschen. Alle Details werden im Kaufvertrag definiert und notariell beurkundet. Ihre Ausstattungswünsche können Sie ohne Zeitdruck im Zeitverlauf der Fertigstellung anhand unserer detaillierten Ausstattungskataloge festlegen. Bei Gebrauchtwohnungen entfallen weitere Planungen, da Sie eine Wohnung kaufen wie gesehen und im Vertrag beschrieben.

3. Fertigstellung: Bei Gebrauchtwohungen ist der komplette Kaufpreis erst nach Besitzübergang und Übergabe fällig. Ihre Wohnung eines Neubau- oder Sanierungsobjektes wird entsprechend Ihrer Wünsche fertiggestellt und zu dem vertraglich definierten Termin übergeben. Objektprüfung und Bauabnahme des Allgemeingutes erfolgt durch einen objektiven Gutachter. Einen Gutachter Ihrer Wahl können Sie bei Bedarf auch gern zu der Abnahme Ihrer Eigentumswohnung hinzuziehen. Die Kaufpreisraten sind nach den gesetzlichen Vorgaben der MABV (Makler- und Bauträgerverordnung) Zug um Zug mit Fortschritt und Fertigstellung der im Detail definierten Bauphasen fällig. Damit ist sichergestellt, dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen und garantiert die vereinbarte Qualität erhalten. Die letzte Rate erhalten wir erst, wenn Ihre Wohnung mängelfrei übergeben ist. Ferner ist zu Ihrer größtmöglichen Sicherheit im Vertrag der Schadenersatz für den Fall definiert, dass eine Wohnung nicht pünktlich übergeben werden kann.



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