In 2006 hat es in NRW eine von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkte, allerdings weitreichende Änderung des Mietrechtes gegeben. Sie betrifft die Regelungen der Eigenbedarfskündigung des Erwerbers einer vermieteten Wohnung. Neben der grundsätzlichen Kündigungsfrist von drei Jahren galten bislang gesetzliche Sperrfristverlängerungen, die zu Gesamtkündigungsfristen von bis zu zehn Jahren führten. Am 16.9.2006 wurde in NRW die Sperrfristverlängerung abgeschafft und die Kündigungsfrist für den Eigenbedarf auf drei Jahre reduziert. Ferner stellt das Mietrecht den nachweislichen Eigenbedarf eines Vermieters unmißverständlich vor die Interessen eines betroffenen Mieters. Das geänderte Mietrecht verschafft demnach Immobilienerwerbern mit Eigennutzungsbedarf zeitnah Zugang zu ihrem Eigentum und löst demnach - entgegen landläufiger Meinungsbildung - zum Beispiel auch ein langjähriges Mietverhältnis mit älteren Bewohnern innerhalb der verkürzten Fristen auf. Ein Mieter kann sich einer Eigenbedarfskündigung nur dann widersetzen, wenn er einen unzumutbare Härtefall - z.B. wegen nachhaltiger Pflegebedürftigkeit oder einer schweren Behinderung - nachweisen kann. Neben der Verfügbarkeit des Immobilieneigentums für Eigennutzer ergibt sich ein weiterer, elementarer Vorteil für den Erwerber. Denn der Marktwert einer Eigentumswohnung orientiert sich an einer bezugsfreien Wohnung. Eine vermietete Wohnung ist deshalb in der Regel nur mit einem Wertabschlag zu verkaufen. Dieser Abschlag ist umso höher, je geringer die Mieteinnahmen sind. Preisbewußte Eigennutzer können vermietete Wohnungen deshalb bei der ikp21 bisweilen weit unter Marktwert erwerben und im nach wie vor günstigen Zinsumfeld über die Mieteinnahmen finanzieren. Etwa drei Jahre nach einer Eigenbedarfskündigung kann der Erwerber in die Wohnung einziehen und allein durch die mittelfristig orientierte Eigennutzung bereits eine veritable Wertschöpfung realisieren. Detaillierte Wertschöpfungsberechnungen finden Sie jeweils in den Publikation der betreffenden Objekte. Ferner haben wir ein Gutachten zu der äußerst komplexen Thematik der Eigenbedarfskündigung anfertigen lassen, das wir unserer Community kostenlos zur Verfügung stellen. Falls Sie bereits Mitglied sind, geben Sie bitte Ihre eMail Adresse ein. Sie werden dann automatisch zu den Downloads weitergeleitet. Falls Sie sich noch nicht registriert haben, geben Sie dafür bitte Ihren Namen, ein paar Infos zu Ihrem Bedarf und Ihre eMailadresse in das nachfolgende Formular ein. Sie erhalten dann automatisch eine eMail mit dem Link zum Downloadbereich. Selbstverständlich werden diese Daten gemäß den Richtlinien des Datenschutzgesetzes behandelt, ausschließlich für den internen Gebrauch verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können diesen Zugang ohne Einschränkung mehrfach benutzen, da die Datenbank jeweils Ihre eMailadresse identifiziert und keine Datendupletten angelegt werden. |



